Gewerbe und Dienstleistungen

Bei der GHV VERSICHERUNG können Sie das betriebliche Haftungsrisiko von Handwerk, Handel und Dienstleistungen in vielerlei Branchen absichern. Darunter fallen zum Beispiel Betriebe in den Bereichen Metallverarbeitung, Elektronik, Friseurbetriebe, Gärtnereien, Kfz-Händler und -werkstätten. Den Versicherungsumfang können Sie bei uns jederzeit auf Ihren individuellen Bedarf angleichen, so dass der Versicherungsschutz zu Ihren aktuellen Risiken passt.

Ihre Vorteile

Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken
  • Mitversicherung von Tätigkeitsschäden, auch bei Reparatur, Wartung und Ähnlichem auf eigenen und fremden Grundstücken
  • Auslandsschäden versichert – und vieles mehr!

 

Gut zu wissen:

  • Deckungssummen bis 10 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
  • Erweiterte Produkthaftpflicht (bis 1,5 Mio. EUR)

Sie sind an einem Angebot interessiert? Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

Welche zusätzlichen Risiken können noch abgedeckt werden?

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet bereits eine sehr hohe Abdeckung möglicher Risiken. Wir betrachten jeden Betrieb individuell und ermitteln Ihren Bedarf. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit, bestimmte Risiken zusätzlich abzusichern. Beispielsweise:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Tierhaltung
  • erweiterte Produkthaftpflicht
  • Hunde
  • Schlüsselverlust
  • Umweltschäden z. B. Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • Photovoltaikanlage

Warum sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung haben?

Für einen Haftpflichtschaden haften Sie persönlich in unbegrenzter Höhe auf zum Teil unbegrenzte Zeit und mit all dem, was Sie jetzt oder zukünftig besitzen werden. Die GHV Haftpflichtversicherung kann Sie vor einem existenziellen Schaden schützen. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es auch, Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Die Kosten für die Abwehr dieser unberechtigten Ansprüche werden durch uns getragen.

Schutz durch die Haftpflichtversicherung

Was könnte passieren?

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Mitarbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

So erreichen Sie uns