Gaststätten und Beherbergung

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt die typischen Haftungsrisiken ab, die in der Hotellerie und Gastronomie entstehen können. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden. Spezielle Risiken Ihren Betrieb betreffend können Sie ganz einfach nach Bedarf Ihrem Versicherungsschutz hinzufügen.

Ihre Vorteile

Vorteile für Ihren Betrieb:

  • Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken
  • Mitversicherung von Nebenrisiken möglich wie Sauna, Solarium oder Sportanlage
  • Veranstaltungen auf dem Betriebsgelände mitversichert – und vieles mehr!

Sie möchten ein Angebot anfordern? Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

Welche zusätzlichen Risiken können noch abgesichert werden?

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet bereits eine sehr hohe Abdeckung möglicher Risiken. Wir betrachten jeden Betrieb individuell und ermitteln Ihren Bedarf. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit, bestimmte Risiken zusätzlich abzusichern. Beispielsweise:

  • Fremdenzimmer
  • Kegel-/Bowlingbahnen
  • Säle für Veranstaltungen
  • Umwelthaftpflicht-Basisdeckung, sowie Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • Verwahrungsrisiken (auch Kfz)
  • Umweltschadensversicherung

Was ist der Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Für einen Haftpflichtschaden haften Sie persönlich in unbegrenzter Höhe auf zum Teil unbegrenzte Zeit und mit all dem, was Sie jetzt oder zukünftig besitzen werden. Die GHV Haftpflichtversicherung kann Sie vor einem existenziellen Schaden schützen. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es auch, Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Die Kosten für die Abwehr dieser unberechtigten Ansprüche werden durch uns getragen.

Schutz durch die Haftpflichtversicherung

Was könnte passieren?

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Mitarbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Ein Gast stürzt auf dem Weg zur Toilette, weil die Treppe nicht ausreichend beleuchtet war. Auf eine unscheinbare Stufe wurde nicht ausreichend hingewiesen. Der Gast erleidet eine komplizierte Fraktur. Die Krankenkasse des Gastes stellt Schadensersatzansprüche in sechsstelliger Höhe.

Wir übernehmen die notwendigen Kosten des Rechtsstreits und die Schadensersatzforderungen, die sich aus dem Rechtsstreit ergeben.

Heiße Suppe

Die Bedienung schüttet einem Gast versehentlich die heiße Suppe über den Anzug. Trotz Reinigung sind die Flecken im Anzug nicht mehr zu beseitigen. Der Gast fordert Schadensersatz in Höhe von 300 €.

Wir prüfen den Sachverhalt und tragen die berechtigten Ansprüche.

So erreichen Sie uns