Die Feuerwehr löscht einen brennenden Traktor

Traktoreinsatz bei Bränden: Was ist zu beachten?

 

Während der Feldarbeit fängt der Traktor oder die Maschine an zu brennen. Noch bevor die Feuerwehr vor Ort ist, kommt Hilfe aus der Nachbarschaft. Was ist dabei zu beachten?

Stellen wir uns vor: Es ist Sommer, die Ernte ist in vollem Gange und auf dem Feld fängt plötzlich ein Mähdrescher an zu brennen. Ein Szenario, das auf jeden Fall ein Einsatz für die Feuerwehr ist. Oft kommen die umliegenden Landwirte mit ihren Maschinen zur Hilfe, um den Brand zu bekämpfen oder zumindest in Schach zu halten.

 

Dabei ist immer zu unterscheiden: Leisten die Unterstützenden Hilfe oder sind sie Teil der Brandbekämpfung?
Transportieren die Helfenden zum Beispiel Wasser für die Feuerwehr zum Brandort, so ist das Risiko, dass der Traktor oder die anhängende Maschine selbst in Brand gerät, sehr gering. Anders sieht es bei der Brandbekämpfung aus. Versuchen die Landwirte, das Feuer mit den eigenen Traktoren einzudämmen, so ist das Sicherheitsrisiko, dass die Maschine und die fahrende Person selbst in Gefahr geraten, sehr hoch. Um kleine Brände am Fahrzeug oder der anhängenden Maschine zu löschen, sollte auf jedem Traktor ein Feuerlöscher installiert sein. Außerdem kann die Brandgefahr dadurch verringert werden, indem die Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen regelmäßig gereinigt und abgeschmiert werden. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, gilt im Ernstfall: Die eigene Gesundheit ist wichtiger als intakte Maschinen und abgebrannte Feldfrüchte.

 

Blickt man auf die juristische Seite, dann gilt Folgendes:

Das Strafgesetzbuch gibt vor, dass jeder von uns in Notsituationen angehalten ist, Hilfe zu leisten.

„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Hierbei gibt der Gesetzgeber vor, dass Hilfe dann erforderlich ist, wenn Personen oder erhebliche Sachwerte bedroht sind. Sind, wie in unserem Beispiel des brennenden Mähdreschers, schon genügend Hilfskräfte vor Ort oder ist die Hilfe aussichtslos ist, dann erübrigt sich die Hilfeleistung. Denn wichtig ist, dass die Hilfe ohne große eigene Gefahr möglich sein muss. Das heißt, das eigene Leben oder die eigene Unversehrtheit muss nicht riskiert werden.

Beim Versicherungsschutz hilft hier dann oft nur eine Einzelfallprüfung. Bei Arbeiten, die einen Brand auslösen, muss anschließend geklärt werden, durch wen oder was der Brand genau entstanden ist. In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass die (Teil-)Kaskoversicherung greift, wenn der Traktor oder die Maschine für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird und dabei zu Schaden kommt. Besteht eine Vereinbarung mit der örtlichen Feuerwehr über Hilfeleistungen, muss dies unbedingt im Versicherungsvertrag aufgenommen werden, damit Versicherungsschutz besteht.

Grundsätzlich gilt: Sollte der Schaden eingetreten sein, dann muss jeder Fall individuell geprüft werden. Spontane Hilfeleistungen sind regelmäßig abgedeckt.