Freizeiteinrichtungen

Die Haftungsrisiken von Freizeiteinrichtungen können vielfältig sein. Bei der GHV können Sie Freizeitbetriebe im Versicherungsschutz einschließen und bedarfsgerecht absichern. Beispiele sind Ihr(e) Badeanstalt, Bootshaus, Bootsverleih, Campingplatz, Minigolf oder Solarium.

Ihre Vorteile

Vorteile für Ihren Betrieb

  • Versicherungsschutz als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzer von Gebäuden, Räumlichkeiten oder Grundstücken
  • Mitversicherung der Privathaftpflicht des Inhabers
  • Bauherrenhaftpflicht mitversichert – und vieles mehr!

Sie sind an einem Angebot interessiert? Wir setzen uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

Welche zusätzlichen Risiken können noch abgedeckt werden?

  • Tierhaltung
  • Schlüsselverlust
  • Umweltschäden z. B. Lagerung von Mineralöl, Abfallcontainer, Öl-/Benzin- oder Fettabscheider
  • Photovoltaikanlage
  • weitere Tätigkeiten

Schutz durch die Haftpflichtversicherung

Was könnte passieren?

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Mitarbeiter stürzt von einer nicht verkehrssicheren Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

Ausgerutscht

Ein Kunde stürzt durch eine Wasserlache in Ihrem Betrieb. Dabei zieht er sich erhebliche Verletzungen zu. Seine Krankenkasse fordert Schadenersatz, der Kunde Schmerzensgeld.

Wir stellen den Versicherungsnehmer von den berechtigten Schadenersatzansprüchen frei und wehren die unbegründeten Ansprüche ab.

So erreichen Sie uns